BFSG-Compliance & Barrierefreiheit
Seit Juni 2025 müssen B2C-Websites in Deutschland barrierefrei sein. Bußgelder bis 100.000 EUR. Ich baue WCAG 2.1 AA-konform – als Update bestehender Seiten oder von Grund auf neu.
Das Problem
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit Juni 2025 gilt: Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, müssen barrierefrei sein. Nicht als Empfehlung, sondern als Pflicht. Bußgelder bis 100.000 EUR.
Die meisten Websites erfüllen die Anforderungen nicht. Fehlende Kontraste, keine Tastaturbedienbarkeit, Bilder ohne Textalternativen, Formulare ohne Labels – das sind keine Kleinigkeiten, sondern Verstöße. Und Overlay-Lösungen wie „AccessiWay" oder „UserWay" sind keine echte Barrierefreiheit, sondern Pflaster auf einer offenen Wunde.
Die Lösung
Echte Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man installiert. Es ist eine Bauweise – von der ersten Zeile Code bis zum letzten Inhalt.
Der Beleg
Wirkungsbericht des Bundesverbands Senior Partner in School – professionell und barrierefreundlich aufgesetzt. Zitat der Vorsitzenden Karin Chierchia aus der Google-Bewertung:
„Jan-Erik und die kompetente Texterin Annemarie haben das für uns neue Format professionell und barrierefreundlich aufgesetzt. Super Teamarbeit, verlässlich und engagiert."
Barrierefreiheit ist kein Zusatzfeature, das man am Ende draufpackt. Es ist eine Grundhaltung, die von Anfang an mitgedacht wird. Drei Jahre Games-QA haben mir beigebracht: Fehler systematisch finden ist ein gelernter Beruf.
Häufige Fragen zu BFSG & Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit Juni 2025 müssen Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, barrierefrei nach WCAG 2.1 AA sein. Bußgelder bis 100.000 EUR.
Das BFSG gilt für B2C-Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen. Reine B2B-Websites ohne Verbraucherkontakt sind aktuell ausgenommen. Im Zweifel: lieber barrierefrei bauen, denn es schadet nie und die Auslegung wird strenger.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren technische Standards für Barrierefreiheit im Web. Stufe AA ist der gesetzlich geforderte Standard. Das umfasst unter anderem: ausreichende Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität, Textalternativen für Bilder.
In den meisten Fällen ja. Ob ein Update oder ein Neuaufbau sinnvoller ist, hängt vom technischen Zustand der bestehenden Seite ab. Bei modernen WordPress-Installationen reicht oft ein gezieltes Update. Bei veralteter Technik ist ein Neuaufbau wirtschaftlicher.
Barrierefreiheit als Bestandteil eines neuen Projekts: im Festpreis enthalten. Als Nachrüstung für eine bestehende Website: ab 1.200 EUR, je nach Umfang und Zustand. Deutlich günstiger als ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR.
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